Aktuelle Hygieneregeln
Noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen: Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
Deshalb besteht auch in unserer Praxis zur Zeit weiterhin Maskenpflicht.