Aktuelle Hygieneregeln

Noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen: Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht. 

 Deshalb besteht auch in unserer Praxis zur Zeit weiterhin Maskenpflicht. 

 Sie können zu den Schwangerschaftsuntersuchungen jedoch Ihren Partner gerne mitbringen.